Bettina Zastrow
Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, falls nicht umgehend schriftlich
widersprochen wird.
§ 1 Durchführung
Zastrow ist freiberuflich tätig und bestimmt Arbeitsort und Arbeitszeit selbst,
sofern die Tätigkeit nicht aufgrund besonderer Vereinbarung an einem
bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit erbracht werden muss.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zastrow rechtzeitig über anstehende
Arbeiten zu unterrichten und ihr alle zur Durchführung ihrer Tätigkeit
benötigten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 2 Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen steht Zastrow zu. Unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Auftrags räumt
Zastrow dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht für alle
Nutzungsarten an den Arbeitsergebnissen ein. Zastrow bleibt allerdings
berechtigt, Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu nutzen.
Zastrow behält sich vor, die Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen
Bezahlung des Auftrags in ihrem Besitz zu behalten.
Ansprüche für die Nutzung von Urheberrechten und aus der Verwertung von
Kontakten und Daten durch den Auftraggeber sind mit der Bezahlung des
Honorars abgegolten.
§ 3 Geheimhaltung und Datenschutz
Zastrow verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
ihres Auftraggebers und dessen Kunden Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen ist die Information von Personen, die ihrerseits beruflich zur
Verschwiegenheit verpflichtet sind (Steuerberater etc.). Die Möglichkeit zur
Beauftragung dritter Personen mit Fremdleistungen gern. § 4 bleibt
unberührt. Diese Vereinbarung gilt auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
Zastrow ist berechtigt, sämtliche Daten im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis auch über dessen Beendigung hinaus auch in elektronischer
Form zu speichern und zu verarbeiten. Sie wird das Datengeheimnis nach § 5
BDSG beachten.
Zastrow verpflichtet sich weiterhin, alle ihr überlassenen Unterlagen und
Gegenstände des Auftraggebers geheimzuhalten und nicht an Dritte
weiterzugeben.
Dies gilt nicht für Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken (siehe § 2).
§ 4 Fremdleistungen und Vollmachtserteilung
Der Auftraggeber erteilt Zastrow die Vollmacht, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
bei von ihr ausgewählten dritten Personen zu bestellen, soweit das Interesse des
Auftraggebers an der Geheimhaltung (§ 3) nicht entgegensteht.
Zastrow ist berechtigt, vertragliche Leistungen ganz oder teilweise durch dritte
Personen zu erbringen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich abweichendes vereinbaren.
Zastrow wird solche Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen im
Umfang des § 3 zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 5 Haftung
Zastrow verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit größtmöglicher
Sorgfalt und im Rahmen des vereinbarten Termins auszuführen. Im Falle der
Verzögerung ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Zastrow haftet für den Ersatz von beim Auftraggeber und bei den in den
Schutzbereich des Vertrages einbezogenen dritten Personen entstandenen
Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt
auch für die Haftung für durch Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen
begangene Pflichtverletzungen.
Die Verantwortung für den Inhalt der abgelieferten Arbeitsergebnisse verbleibt
vollständig beim Auftragnehmer.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aufwandbezogen, sofern nicht anders vereinbart. Zastrow ist berechtigt,
Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Stundensatz bzw.
Pauschalpreis ist individuell zu vereinbaren.
Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Alle Auslagen
(regelmäßige Fahrtkosten, Verpflegung, Telefonkosten usw.) sind darin
enthalten. Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht erhoben.
Die Abrechnung erfolgt
• bei Aufträgen unter einem Monat Dauer: nach Fertigstellung
• bei Aufträgen über einem Monat Dauer: monatlich.
Vorschuss- und Abschlagsrechnungen sind 14 Tage nach Zugang rein netto zur
Zahlung fällig. Schlussrechnungen sind bei Abnahme bzw. nach Ablauf der
zweiwöchigen Erklärungsfrist zur Abnahme fällig. Zastrow ist berechtigt, bei
Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ist nicht
ausgeschlossen.
Arbeitsergebnisse gelten mangels entgegenstehender schriftlicher Erklärung des
Auftraggebers nach zwei Wochen ab Lieferung als abgenommen. Zastrow wird
den Auftraggeber hierauf bei der Lieferung nochmals gesondert hinweisen.
§ 7 Leistungs-/ Erfüllungsort und Rechtswahl
Leistungs-/Erfüllungsort ist Unterföhring, es sei denn, Zastrow hat die
vertraglichen Leistungen auf Grund ausdrücklicher anderweitiger
Vereinbarungen an einem anderen Ort zu erbringen. Sofern die Lieferung von
Arbeitsergebnissen durch Versendung erfolgt, trägt der Auftraggeber die
Kosten und die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
§ 8 Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen
Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wird, ist der Auftragnehmer
berechtigt, Subunternehmer oder andere Erfüllungsgehilfen einzuschalten. Bei
Einschaltung anderer Personen durch den Auftragnehmer zur Erbringung von
vertraglichen Leistungen steht der Auftragnehmer dafür ein, dass diese dritten
Personen dieselben Sorgfalts-, Schutz- und Geheimhaltungsverpflichtungen
einhalten, wie der Auftragnehmer sie selbst einzuhalten hat. Der Auftragnehmer
hat diese dritten Personen in gleicher Weise wie in diesem Vertrag zur Einhaltung
dieser Verpflichtungen weiter zu verpflichten.
§ 9 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von vier
Wochen, während der Laufzeit eines Einzelvertrages jedoch frühestens zum
Zeitpunkt von dessen Beendigung/Erfüllung ordentlich gekündigt werden. Die
gesetzlichen Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleiben unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
unberührt.
Stand: 14.09.2009